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   OLG Schleswig, 14.09.1984 - 1 Ws 574/84   

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https://dejure.org/1984,4975
OLG Schleswig, 14.09.1984 - 1 Ws 574/84 (https://dejure.org/1984,4975)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.09.1984 - 1 Ws 574/84 (https://dejure.org/1984,4975)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. September 1984 - 1 Ws 574/84 (https://dejure.org/1984,4975)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 79
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 08.06.2018 - 8 W 342/17

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen: Geltung des

    Die gemäß § 4 JVEG zulässige Beschwerde des Sachverständigen gegen den seine Vergütung festsetzenden Beschluss des Landgerichts vom 06.02.2017 ist unbegründet, hat jedoch zur Folge, dass das Beschwerdegericht den gesamten Vergütungsantrag in allen Einzelpositionen zu überprüfen und vorliegend auch die Vergütung niedriger festzusetzen hat, da es ein Verschlechterungsverbot nicht gibt, vgl. OLG Schleswig Beschluss vom 14.09.1984 - 1 Ws 574/84; OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.06.1999 - 3 W 60/99; Hartmann, Kostengesetze Kommentar, 48. Auflage 2018, § 4 JVEG Rn 32. Hierauf hat das Beschwerdegericht mit Verfügung vom 24.01.2018 hingewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01

    Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz

    Dann unterliegt ihre Höhe nach Maßgabe des § 5 GKG der Überprüfung (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 28.02.2002 - 14 W 133/02 -, ZfSch 2002, 247; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.1995 _ 10 WF 5/95 -, JurBüro 1996, Sp. 43; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.09.1984 - 1 WS 574/84 -, MDR 1985, 79 ; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Aufl. 2001, Randnr. 540).
  • KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01

    Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen:

    Vielmehr muss das Gericht sämtliche Rechnungsposten überprüfen, wobei auch eine Herabsetzung einzelner Rechnungsposten zum Nachteil des Sachverständigen sowie der Austausch von Rechnungspositionen in Betracht kommen (OLG Schleswig, MDR 1985, 79 =KostRspr § 16 Nr. 83 m. abl.
  • KG, 11.03.2003 - 1 W 454/01

    Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen:

    In Rahmen dieses Betrages unterliegt die angefochtene Festsetzung der Sachverständigenentschädigung einer vollen Überprüfung, wobei das Beschwerdegericht - entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 1) - nicht nur die umstrittenen, sondern sämtliche Rechnungsposten überprüfen und ggf. zum Nachteil des Sachverständigen herabsetzen kann (Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl. 2002, § 16 Rn. 15; OLG Schleswig, MDR 1985, 79; Senat vom 23.10.2001 - 1 W 2084/00 - nicht veröffentlicht).
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